Noten für die Schulplatzvergabe erforderlich


Eine beglaubigte Kopie des Jahreszeugnises / Abschlusszeugnises bzw. ein Notenauszug ist bis zum 21.07.2025 der zuständigen Schule vorzulegen.

Die Abgabe erfolgt im Schuljahr 2025/26 ausschließlich in Papierform.

Das Formular für den Notenauszug erhalten Sie im Downloadbereich.

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