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Fragen und Antworten rund um BewO
Wenn Sie Fragen zu BewO haben, dann finden Sie hier hoffentlich
eine Antwort.
Grundsätzliche Fragen zu BewO
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BewO steht für Bewerberverfahren Online, das neue Bewerbungsverfahren für Schulplätze an öffentlichen beruflichen Vollzeitschulen in Baden-Württemberg.
Mit BewO können Sie sich ab ab Ende Januar für Schulplätze im kommenden Schuljahr bewerben.
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- BewO erleichtert die gezielte Suche und Auswahl von Schulen und Bildungsgängen (Suche nach Name, Ort, Bildungsgang oder Profil möglich)
- Die Bewerbung erfolgt für alle gewünschten Schulen und Bildungsgänge über einen einzigen Aufnahmeantrag, der online ausgefüllt wird.
- Die gewählten Bewerbungsziele werden nach Prioritäten geordnet. Wer an der Schule bzw. in dem Bildungsgang seiner höchsten Priorität keinen Schulplatz bekommt, wird automatisch bei der Verteilung der Schulplätze in den Bildungsgängen bzw. an den Schulen niedrigerer Priorität in der gewünschten Reihenfolge mit berücksichtigt.
- Mehr Bewerberinnen und Bewerber erhalten im März eine vorläufige Zusage, da Plätze nicht durch Mehrfachbewerbungen blockiert werden.
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- Für alle 3-jährigen Beruflichen Gymnasien (BG) und die meisten Berufskollegs an öffentlichen beruflichen Schulen.
- Ausgenommen sind das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH), die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnen- und Erzieherausbildung), die Dualen Berufskollegs gewerblicher und kaufmännischer Richtung, das dreijährige Berufskolleg für Informatik und das Berufskolleg für Sport und Vereinsmanagement.
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Wenn Sie sich für einen Schulplatz für Bildungsgänge bewerben möchten, die nicht an BewO teilnehmen, müssen Sie dies wie bisher in Papierform tun. In der Regel muss dann für jedes Bewerbungsziel eine schriftliche Bewerbung an der Schule abgegeben werden.
Sofern sowohl eine Bewerbung über BewO als auch an Schulen außerhalb von BewO erfolgt, ist dies bei der Bewerbung mit anzugeben. Hierzu müssen alle Bewerbungsziele in das Feld „Bewerbungsziele außerhalb BewO“ eingetragen werden.
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[+] Ich besuche derzeit die 10. Klasse eines sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums – muss ich mich auch über BewO für die Eingangsklasse am BG bewerben?
- Sofern Sie derzeit ein 6-jähriges Berufliches Gymnasium in Klasse 10 besuchen und an Ihrer bisherigen Schule die bereits eingeschlagene Richtung auch in der Oberstufe weiter besuchen möchten, ist keine Bewerbung über BewO erforderlich. Sie müssen lediglich der Schule bis zum 15. Februar das Profil nennen, das Sie ab Klasse 11 besuchen wollen.
- Wenn Sie ein dreijähriges Berufliches Gymnasium an einem anderen Standort, ein Berufliches Gymnasium einer anderen Richtung oder ein Berufskolleg besuchen möchten, ist eine Bewerbung über BewO erforderlich.
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Nein, Privatschulen nehmen nicht an BewO teil. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige Privatschule.
Fragen zum Ablauf des Online-Bewerbungsverfahrens
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Eine Übersicht über den Ablauf des gesamten Bewerbungsverfahrens mit allen wichtigen Terminen finden Sie online auf dem Informationsblatt im Downloadbereich.
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Bis zum 1. März (2021 bis zum 8. März) muss die Bewerbung online erstellt werden und der ausgedruckte Aufnahmeantrag an der zuständigen Schule vorliegen.
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Die Bewerbung erfolgt online auf www.schule-in-bw.de/bewo .
Zuvor ist auf der Internetseite www.schule-in-bw.de/bewo das Anlegen eines Zugangs erforderlich. Hierfür ist eine E-Mail-Adresse und ein Passwort nötig. Nachdem Sie einen Zugang angelegt haben, führt Sie das System selbsterklärend durch den Bewerbungsprozess.
Nach Eingabe aller Daten erstellt BewO automatisch einen Aufnahmeantrag. Dieser wird ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Bewerbungsunterlagen an der Schule erster Priorität (Erstwunschschule) bis spätestens 1. März (2021 bis zum 8. März) abgegeben.
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Der online erstellte Aufnahmeantrag kann beliebig oft ausgedruckt werden. Die Daten können aber nicht mehr online geändert werden, sondern nur an der zuständigen Schule vor Ort.
Vorab kann ein Probeausdruck erzeugt werden, auf dem die eingegebenen Daten und die gewählten Bewerbungsziele kontrolliert werden können.
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Auf dem Aufnahmeantrag, den Sie am Ende des Online-Bewerbungsprozesses ausdrucken, sind die für jeden Bildungsgang notwendigen Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Dem Aufnahmeantrag ist eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. Halbjahreszeugnisses beizufügen, das die Voraussetzungen für die Aufnahme nachweist sowie in der Regel ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg; außerdem eine in BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde.
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Sie müssen Ihre Unterlagen an der „Prio1-Schule“, d.h. an der Schule Ihrer 1. Priorität vorlegen. Die Schuladresse steht auf der ersten Seite des Aufnahmeantrags. In der Regel müssen Sie Ihre Unterlagen nur an der Prio1-Schule vorlegen. Falls Sie noch andere Bewerbungsziele gewählt haben, die nicht von der Prio1-Schule geprüft werden können, müssen Sie den Aufnahmeantrag und Ihre Bewerbungsunterlagen an weiteren Schulen abgeben. Diese Schulen sind auf dem Aufnahmeantrag mit einem X gekennzeichnet. Auch hier gilt die Abgabefrist 1. März (2021 bis zum 8. März).
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[+] Muss ich den Aufnahmeantrag und die Bewerbungsunterlagen persönlich an der Schule der ersten Priorität abgeben?
Sie können den unterschriebenen Aufnahmeantrag mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch per Post an die Schule erster Priorität senden. Die Unterlagen müssen jedoch bis zum 1. März (2021 bis zum 8. März) vorliegen.
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[+] Ich habe meinen abzugebenden Aufnahmeantrag bereits ausgedruckt. Kann ich nachträglich meine Prioritäten ändern lassen oder noch vor dem 1. März (2021 bis zum 8. März) ein weiteres Bewerbungsziel hinzufügen?
Prioritätenänderungen können online mit Hilfe eines Änderungsantrags erfolgen. Hierzu loggen Sie sich in BewO ein und klicken auf der Übersicht auf den Button „Bewerbungsziele“. Der Antrag ist auszudrucken, zu unterschrieben und einer Schule zum Einlesen vorzulegen. Sobald eine Schule einen Änderungsantrag eingelesen und die Änderung gespeichert hat, ist die Änderung im BewO-Verfahren umgesetzt.
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Die Schule prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen für die gewünschten Bildungsgänge erfüllen. Wenn keine Unterlagen vorgelegt werden, kann die Bewerbung daher nicht berücksichtigt werden.
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[+] Meine Bewerbungsunterlagen sind 1. März (2021 bis zum 8. März) noch nicht vollständig – kann/soll/muss ich mich trotzdem online bewerben?
Ja, auf jeden Fall. Zum 1. März (2021 bis zum 8. März) müssen die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen. Die benötigten Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag abgedruckt, den Sie am Ende des Bewerbungsvorgangs ausdrucken müssen. Sie können diese selbstverständlich nachreichen, ggf. sogar noch bis zum Schuljahresbeginn.
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Eine verspätete Bewerbung ist ab April online möglich.
Der Antrag soll dann schnellstmöglich an der Schule abgeben werden. Sie werden jedoch auf einer Warteliste geführt und Ihre Bewerbung wird in jedem Fall nachrangig zu fristgemäßen Bewerbungen behandelt. Ob Sie als Wartelistenbewerber/in eine Chance auf einen Schulplatz haben, hängt stark von Ihrem gewählten Bewerbungsziel ab.
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Die Schule Ihrer ersten Priorität oder kurz „Prio1-Schule“ ist bis zur Vergabe des vorläufigen Schulplatzes im März für Sie zuständig. Danach ist die Schule für Sie zuständig, von der sie eine Benachrichtigung über einen vorläufigen Schulplatz erhalten haben.
Wie funktioniert die Verteilung der Bewerber/innen?
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Algorithmus für die Vergabe der Schulplätze in BewO
Für jedes Bewerbungsziel (Bildungsgang an einer Schule) werden, wenn dies in der Verordnung vorgesehen ist, Bewerbergruppen gebildet:
- Bewerber/innen mit Realschulabschluss
- Bewerber/innen mit Werkrealschulabschluss
- Bewerber/innen mit Fachschulreife (z.B. Abschluss einer Berufsfachschule)
- Bewerber/innen mit Versetzungszeugnis vom Gymnasium
- Bewerber/innen mit Abschluss eines 1BK (nur für Berufskollegs)
- Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss + Berufsabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss Modell „9+3“, nur für Berufskollegs)
Entsprechend dem prozentualen Anteil der Bewerber/innen werden für jedes Bewerbungsziel die zu verteilenden Plätze pro Bewerbergruppe berechnet. (Ausnahme: Am Beruflichen Gymnasium werden für die Bewerbergruppe „Gymnasium“ max. 15% der Plätze reserviert, die restlichen Plätze werden dann auf die verbliebenen Bewerbergruppen verteilt.).
Am Ende des Algorithmus werden nicht belegte Plätze einer Bewerbergruppe entsprechend dem prozentualen Anteil der Bewerber/innen auf die anderen Bewerbergruppen verteilt.
Die Bewerber/innen erhalten eine Zufallszahl (entscheidet bspw. bei gleichen Noten).
Die Bewerber/innen werden entsprechend der geltenden Verordnung eines Bewerbungsziels in eine Rangfolge gebracht (i.d.R. nach Noten).
Beginnend mit dem ersten Bewerber wird wie folgt verfahren (Platz bezieht sich ggf. immer auf einen Platz in der jeweiligen Bewerbergruppe):
- Prüfung, ob für den aktuellen Bewerber ein Platz für das Bewerbungsziel frei ist.
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- Wenn nein: Gehe zum nächsten Bewerber in der Rangfolge.
- Wenn ja: Prüfen, ob das aktuelle Bewerbungsziel eine Verbesserung bei der Platzvergabe für den Bewerber darstellt (bessere Priorität)?
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- Wenn nein: Gehe zum nächsten Bewerber in der Rangfolge.
- Wenn ja: Der aktuelle Bewerber erhält diesen Platz.
Bewerbungsziele des aktuellen Bewerbers, mit einer schlechteren Priorität, werden aus der Bewerbungsziel-Rangfolge entfernt.
Der frei werdende Platz wird ggf. an einen Nachrücker vergeben.
Wenn bei zwei Bewerber/innen die gleichen Voraussetzungen vorliegen, wird nach der Zufallszahl ausgewertet und nicht die weiteren Bewerbungsziele. Deshalb sind zusätzlich angegebene Bewerbungsziele zur Absicherung der Bewerbung sinnvoll.
Dies läuft solange bis alle Bewerber/innen einen Platz erhalten haben oder alle Plätze des jeweiligen Bewerbungsziels vergeben sind.
Härtefallplätze und Wartezeitplätze werden für Bewerber/innen, deren Antrag von der Schule stattgegeben wurde, gesondert im Algorithmus berücksichtigt. Die begrenzten Plätze werden entsprechend der jeweiligen Verordnung vergeben.
Schulplatzvergabe und Änderungen der Bewerbung
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Die Vergabe der Schulplätze erfolgt nach dem 2. Verteilungslauf Ende Juli aufgrund der Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis. Den genauen Terminplan finden Sie im Downloadbereich von BewO.
Sie werden per E-Mail darüber informiert, dass die für Sie zuständige Schule online in Ihrem BewO-Account angezeigt wird. Danach können Sie die Benachrichtigung über Ihren endgültigen Schulplatz in BewO herunterladen. Diese Benachrichtigung sowie Informationen zum Aufnahmetag stehen auf der Überblicksseite in BewO zum Download bereit.
Bitte drucken Sie die Benachrichtigung über Ihren endgültigen Schulplatz im Falle einer Zusage aus und bringen Sie diese sowie ggf. alle noch nicht vorgelegten Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisse etc.) zum Aufnahmetag mit. Die Abgabe der Zeugnisse in BewO kann auch digital erfolgen.
Die Schule infomiert Sie auf in dem Zusageschreiben, wie die Schulplatzannahme erfolgt.
Falls für die Annahme des Schulplatzes das persönliche Erscheinen am Aufnahmetag erforderlich ist: Bei einer Verhinderung aus wichtigem Grund kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter an die Schule kommen, um den Schulplatz anzunehmen. Diese/r muss entweder die Benachrichtigung zum Schulplatz oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass der Schulplatz an andere Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird.
Falls die Annahme des Schulplatzes über das Wahlfachmodul online erfolgt, loggen Sie sich dazu in BewO ein. Auf der Übersichtsseite wird der Button „Wahlfach“ angezeigt. Nehmen Sie dort den Schulplatz an und wählen Sie die Wahlfächer. Zusätzlich sind die Statistikdaten für den Schulbesuch anzugeben. Kontrollieren Sie ihre Daten und Speichern Sie ihre Eingaben. Die schriftliche Schulplatzannahme ist innerhalb von 3 Wochen (spätestens am 31. August) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen nachzureichen.Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten haben, werden Sie als Nachrücker geführt. Sobald durch Absage einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers noch ein Schulplatz für Sie frei wird, teilt Ihnen dies die entsprechende Schule in der Regel telefonisch mit. Die Aufnahme der Nachrücker erfolgt nach dem zentralen Aufnahmetag.
Bis nach Schuljahresbeginn werden von den Schulen noch einzelne Schulplätze vergeben, die durch Absage frei geworden sind.
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[+] Ich habe beim Verteilungslauf im März einen Schulplatz niedrigerer Priorität erhalten – habe ich noch Chancen auf meinen Wunschschulplatz erster Priorität?
Die Ergebnisse des ersten Verteilungslaufs sind nur vorläufig, da für die Vergabe der Schulplätze die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich sind. Die endgültige Vergabe der Schulplätze findet daher nach dem zweiten Verteilungslauf Ende Juli auf Basis der dann vorliegenden Endnoten statt.
Eine Prioritätenänderung ist auch nach der vorläufigen Vergabe der Schulplätze noch möglich (s. hierzu Prioritätenänderung)
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Ich habe beim Verteilungslauf im März keinen Schulplatz erhalten – wie kann ich meine Chancen auf einen Schulplatz erhöhen? Nach dem 1. Verteilungslauf wird von BewO an alle Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulplatz eine E-Mail versendet, die Informationen zu Standorten und Bildungsgängen mit freien Schulplätzen enthält.
Um Ihre Chancen auf einen Schulplatz zu erhöhen, können Sie noch weitere Bewerbungsziele hinzufügen (s. hierzu auch Prioritätenänderung)
Für weitere Bewerbungsziele nach dem 1. März (2021 bis zum 8. März) werden Sie als Wartelistenbewerber/in geführt. Diese werden nachrangig zu fristgemäßen Bewerbungen behandelt. Ob Sie als Wartelistenbewerber/in eine Chance auf einen Schulplatz haben, hängt vom jeweiligen Bewerbungsziel ab.
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[+] An wen wende ich mich, wenn ich meine Bewerbung / meinen Antrag ändern möchte (zuständige Schule)?
Nach dem ersten Verteilungslauf ist die Schule für Sie zuständig, von der Sie die Benachrichtigung über einen vorläufigen Schulplatz erhalten haben. Sollten Sie keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, ist dies die Schule Ihrer ersten Priorität. Die für Sie zuständige Schule wird Ihnen auch auf der Informationsseite in BewO angezeigt (Login erforderlich).
Prioritätenänderung können online vorgenommen werden (s. hierzu Prioänderungen). Sollten Änderungen in der Bewerbung vorgenommen werden, ist bei unter 18-jährigen die Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten erforderlich.
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Sofern Sie Ihren Schulplatz definitiv nicht annehmen wollen oder nicht mehr auf der Nachrücker- bzw. Warteliste geführt werden wollen (also kein Interesse mehr an einer Schulplatzzuweisung haben), teilen Sie dies bitte der zuständigen Schule mit. Bei unter 18-jährigen Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Absage gilt dann für alle gewählten Bewerbungsziele in BewO.
Je früher Sie der Schule Ihre Absage mitteilen, desto frühzeitiger kann eine andere Bewerberin oder ein anderer Bewerber für Sie nachrücken. Aber Achtung: eine einmal erfolgte Absage ist endgültig – Sie erhalten dann für das entsprechende Schuljahr über BewO keinen Platz mehr.
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Die Schule infomiert Sie auf in dem Zusageschreiben, wie die Schulplatzannahme erfolgt.
- Falls für die Annahme des Schulplatzes das persönliche Erscheinen am Aufnahmetag erforderlich ist: Bei einer Verhinderung aus
wichtigem Grund kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter an die Schule kommen, um den Schulplatz anzunehmen. Diese/r muss entweder die
Benachrichtigung zum Schulplatz oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass der Schulplatz an andere
Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird.
- Falls die Annahme des Schulplatzes über das Wahlfachmodul online erfolgt, loggen Sie sich dazu in BewO ein. Auf der Übersichtsseite wird der Button „Wahlfach“ angezeigt. Nehmen Sie dort den Schulplatz an und wählen Sie die Wahlfächer. Zusätzlich sind die Statistikdaten für den Schulbesuch anzugeben. Kontrollieren Sie ihre Daten und Speichern Sie ihre Eingaben. Die schriftliche Schulplatzannahme ist innerhalb von 3 Wochen (spätestens am 31. August) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen nachzureichen.
- Falls für die Annahme des Schulplatzes das persönliche Erscheinen am Aufnahmetag erforderlich ist: Bei einer Verhinderung aus
wichtigem Grund kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter an die Schule kommen, um den Schulplatz anzunehmen. Diese/r muss entweder die
Benachrichtigung zum Schulplatz oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass der Schulplatz an andere
Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird.
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Sollten Sie nach dem 2. Verteillauf die Information erhalten, dass Ihnen kein Schulplatz zugewiesen werden kann, werden Sie als Nachrücker/in geführt. Sobald durch Absage einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers noch ein Schulplatz für Sie frei wird, teilt Ihnen dies die entsprechende Schule umgehend, in der Regel telefonisch, mit. Die Aufnahme der Nachrücker erfolgt nach dem zentralen Aufnahmetag.
Bis nach Schuljahresbeginn werden von den Schulen noch einzelne Schulplätze vergeben, die durch Absagen freigeworden sind.
Technische Fragen zu BewO
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Gehen Sie auf die Internetseite www.schule-in-bw-de/bewo.
Dort finden Sie während des Anmeldezeitraums links oben den Link zur Anmeldung. Klicken Sie auf „Registrieren“. Sie müssen hierzu eine E-Mail-Adresse eingeben und ein Passwort vergeben. Beides benötigen Sie für die spätere Eingabe Ihrer Daten.
Erst wenn Sie den Link in der Aktivierungs-E-Mail bestätigt haben, können Sie sich einloggen. Der Link läuft nach 2 Stunden ab, gegebenenfalls müssen Sie sich den Link erneut zusenden lassen.
Um sich einzuloggen, klicken Sie auf „Anmelden“. Geben Sie die E-Mail-Adresse und das Passwort ein, mit dem Sie sich bei BewO registriert haben.
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Grundsätzlichen können Sie sich von jedem Endgerät (PC, Handy, Tablet), das einen Internetzugang hat, über die Internetseite anmelden.
Sollten Sie keinen Internetzugang haben, wenden Sie sich bitte an eine Schule, an der Sie sich bewerben wollen.
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Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich ein Passwort über die BewO-Anmeldeseite (Kennwort vergessen?) erneut an Ihre angegebene E-Mail-Adresse senden lassen.
Sollten Sie ihre E-Mail-Adresse vergessen haben und den Aufnahmeantrag bereits bei der zuständigen Schule abgegeben haben, wenden Sie sich bitte an diese Schule. Falls Sie Ihre ursprünglich angegebene E-Mail-Adresse vergessen haben und den Antrag noch nicht abgegeben haben, können Sie sich einen neuen Zugang mit einer anderen E-Mail-Adresse anlegen.
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Ja. Erst wenn der von BewO gesendete Link an Ihren E-Mail-Account aktiviert wird, ist das angelegte BewO-Konto zugänglich.
Falls Sie keine E-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich direkt an eine Schule, an der Sie sich bewerben wollen. -
[+] Was kann ich tun, wenn keine E-Mail mit Aktivierungslink nach der Erstanmeldung eintrifft oder der Link abgelaufen ist?
Bitte prüfen Sie, ob die E-Mail als Spam erkannt und deshalb in den "Spam-/ Junk-E-Mail-Ordner" verschoben wurde. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail Adresse korrekt ist. Ggf. kann die E-Mail nicht zugestellt werden, weil das Postfach voll ist.
Sie können sich die E-Mail auch noch einmal zusenden lassen, indem Sie sich erneut anmelden.
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In BewO wird die E-Mail-Adresse als eindeutiges Identifikationsmerkmal genutzt. Daher kann eine Registrierung online nur mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen erfolgen. Nur so kann im Laufe des Bewerberverfahrens mit Hilfe der jeweiligen E-Mail-Adresse die Information über den Bewerberstatus auf der Startseite des jeweiligen BewO-Accounts abgerufen werden.
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Ja. Jede Eingabe, die Sie in BewO machen, wird automatisch gespeichert. Nach Ihrem nächsten Einloggen können Sie Ihre Eingabe nahtlos fortsetzen.
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[+] Was mache ich, wenn ich in einer (Auswahl-)Liste in BewO nicht den für mich passenden Wert finde ?
Prüfen Sie zuerst, ob es sich um ein Pflichtfeld handelt und ob Sie diese Angabe evtl. weglassen können bzw. ob sie für Ihre Bewerbung nicht relevant ist.
Sollten die Angabe für ihre Bewerbung erforderlich sein, ist eine persönliche Bewerbung an einer Schule vor Ort notwendig.
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[+] Ich habe Abitur und möchte mich für ein Berufskolleg bewerben, finde aber in der Auflistung der Schulabschlüsse in BewO keine auf mich passende Auswahl. Wie kann ich vorgehen?
Für die Aufnahme in ein Berufskolleg ist der Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses oder der Nachweis eines vergleichbaren Bildungsstandes notwendig.
Bei Abitur an einem allgemein bildenden Gymnasium: Wählen Sie bitte in BewO eines der folgenden Versetzungszeugnisse aus und geben Sie die entsprechenden Zeugnisnoten ein:
- G8: Versetzungszeugnis in die Klasse 10 des achtjährigen Gymnasiums (G8) oder das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 1 des achtjährigen Gymnasiums (G8)
- G9: Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des neunjährigen Gymnasiums (G9)
Bei Abitur an einem Beruflichen Gymnasium: Vorzulegen ist das Zeugnis, mit dem Sie sich bereits für das Berufliche Gymnasium beworben haben.
- Wenn Sie vor dem Übergang an das Berufliche Gymnasium z. B. eine Realschule besucht haben, wählen Sie bitte in BewO bei dem Schulabschluss "Realschulabschluss" aus und geben die entsprechenden Noten des Realschulabschlusszeugnis ein.
- Wenn Sie zuvor ein allgemein bildendes oder ein 6-jähriges Berufliches Gymnasium besucht haben, wählen Sie bitte das entsprechende gymnasiale Versetzungszeugnis (siehe a) bzw. das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines sechsjährigen Beruflichen Gymnasiums aus.
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Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie auf der Übersichtsseite den Aufnahmeantrag erneut ausdrucken.
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Es gibt einige Pflichteingaben, die für Ihre Bewerbung unbedingt erforderlich sind. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Ohne eine vollständige Angabe dieser Pflichtfelder kann eine Bewerbung nicht durchgeführt werden.
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Um sich über die Website bewerben zu können, müssen einige Einstellungen im Browser aktiviert sein. So müssen Cookies aktiviert sein und Java-Skript muss aktiviert sein. Überprüfen Sie diese Einstellungen in den Optionen zum Datenschutz ihres Browsers.
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Die Anwendung wird für den Firefox, Chrome und für Microsoft Edge in den aktuellen Versionen erstellt. Bei der Nutzung anderer Browsern kann es zu Problemen kommen.
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Um sich über die Website bewerben zu können, müssen einige Einstellungen im Browser aktiviert sein. So müssen Cookies aktiviert sein und Java-Skript muss aktiviert sein. Überprüfen Sie diese Einstellungen in den Optionen zum Datenschutz in ihrem Browser.
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Um einen Datenmissbrauch zu verhindern, sollten Sie sich immer abmelden, wenn Sie den Bewerbungsprozess unterbrechen.
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Sie können die angegebene E-Mail-Adresse ändern. Dazu müssen Sie sich einloggen und in den Benutzerdaten die E-Mail-Adresse ändern.
Diese Änderung kann auch erfolgen, wenn Sie nun volljährig sind und nicht mehr die E-Mail-Adresse des Erziehungsberechtigten verwenden wollen. Sollte diese als zweite E-Mail-Adresse in BewO eingetragen sein, ist eine Änderung durch die Schule erforderlich.
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Grundsätzlich können Sie sich von jedem PC mit einem Internet-Zugang bewerben. Bei der Wahl des Internetzugangs (insb. öffentliche WLANs) sollten Sie auf die Datensicherheit achten.
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BewO wurde so entwickelt, dass Sie die Website auch auf mobilen Endgeräten (Handy, Tablet) nutzen können. Eine Installation einer App ist nicht erforderlich.
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Wenden Sie sich bitte an die Schule, an der Sie sich mit erster Priorität bewerben wollen.
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Wenden Sie sich bitte an die Schule, an der Sie sich mit erster Priorität bewerben wollen. Diese Schule kann Ihnen entweder telefonisch weiterhelfen oder dort können Sie sich persönlich vor Ort bewerben.