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Fragen zum Ablauf des Online-Bewerbungsverfahrens
Eine Übersicht über den Ablauf des gesamten Bewerbungsverfahrens mit allen wichtigen Terminen finden Sie online auf dem Informationsblatt im Downloadbereich.
Bis zum 1. März muss die Bewerbung online erstellt werden und der ausgedruckte Aufnahmeantrag an der zuständigen Schule vorliegen.
Die Bewerbung erfolgt online auf www.schule-in-bw.de/bewo .
Zuvor ist auf der Internetseite www.schule-in-bw.de/bewo das Anlegen eines Zugangs erforderlich. Hierfür ist eine E-Mail-Adresse und ein Passwort nötig. Nachdem Sie einen Zugang angelegt haben, führt Sie das System selbsterklärend durch den Bewerbungsprozess.
Nach Eingabe aller Daten erstellt BewO automatisch einen Aufnahmeantrag. Dieser wird ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den
notwendigen Bewerbungsunterlagen an der Schule erster Priorität (Erstwunschschule) bis spätestens 1.
März abgegeben.
Der online erstellte Aufnahmeantrag kann beliebig oft ausgedruckt werden. Die Daten können aber nicht mehr online geändert werden, sondern nur an der zuständigen Schule vor Ort.
Vorab kann ein Probeausdruck erzeugt werden, auf dem die eingegebenen Daten und die gewählten Bewerbungsziele kontrolliert werden können.
Auf dem Aufnahmeantrag, den Sie am Ende des Online-Bewerbungsprozesses ausdrucken, sind die für jeden Bildungsgang notwendigen
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Dem Aufnahmeantrag ist eine beglaubigte Kopie des Abschluss- bzw. eine Kopie des Halbjahreszeugnisses beizufügen, das die
Voraussetzungen für die Aufnahme nachweist sowie in der Regel ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den
bisherigen Bildungsweg; außerdem eine in BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium /
Berufskolleg bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen wurde.
Sie müssen Ihre Unterlagen an der „Prio1-Schule“, d.h. an der Schule Ihrer 1. Priorität vorlegen. Die Schuladresse steht auf der ersten Seite des Aufnahmeantrags. In der Regel müssen Sie Ihre Unterlagen nur an der Prio1-Schule vorlegen. Falls Sie noch andere Bewerbungsziele gewählt haben, die nicht von der Prio1-Schule geprüft werden können, müssen Sie den Aufnahmeantrag und Ihre Bewerbungsunterlagen an weiteren Schulen abgeben. Diese Schulen sind auf dem Aufnahmeantrag mit einem X gekennzeichnet. Auch hier gilt die Abgabefrist 1. März.
Sie können den unterschriebenen Aufnahmeantrag mit Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch per Post an die Schule erster Priorität senden. Die Unterlagen müssen jedoch bis zum 1. März vorliegen.
Prioritätenänderungen können online mit Hilfe eines Änderungsantrags erfolgen. Hierzu loggen Sie sich in BewO ein und klicken auf der Übersicht auf den Button „Bewerbungsziele“. Der Antrag ist auszudrucken, zu unterschrieben und einer Schule zum Einlesen vorzulegen. Sobald eine Schule einen Änderungsantrag eingelesen und die Änderung gespeichert hat, ist die Änderung im BewO-Verfahren umgesetzt.
Die Schule prüft anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen für die gewünschten Bildungsgänge erfüllen. Wenn keine Unterlagen vorgelegt werden, kann die Bewerbung daher nicht berücksichtigt werden.
Ja, auf jeden Fall. Zum 1. März müssen die Unterlagen noch nicht vollständig vorliegen. Die benötigten Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag abgedruckt, den Sie am Ende des Bewerbungsvorgangs ausdrucken müssen. Sie können diese selbstverständlich nachreichen, ggf. sogar noch bis zum Schuljahresbeginn.
Eine verspätete Bewerbung ist ab April online möglich.
Der Antrag soll dann schnellstmöglich an der Schule abgeben werden. Sie werden jedoch auf einer Warteliste geführt und Ihre Bewerbung wird in jedem Fall nachrangig zu fristgemäßen Bewerbungen behandelt. Ob Sie als Wartelistenbewerber/in eine Chance auf einen Schulplatz haben, hängt stark von Ihrem gewählten Bewerbungsziel ab.
Die Schule Ihrer ersten Priorität oder kurz „Prio1-Schule“ ist bis zur Vergabe des vorläufigen Schulplatzes im März für Sie zuständig. Danach ist die Schule für Sie zuständig, von der sie eine Benachrichtigung über einen vorläufigen Schulplatz erhalten haben.