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Schulplatzvergabe und Änderungen der Bewerbung
Die Vergabe der Schulplätze erfolgt nach dem 2. Verteilungslauf Ende Juli aufgrund der Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis. Den genauen Terminplan finden Sie im Downloadbereich von BewO.
Sie werden per E-Mail darüber informiert, dass die für Sie zuständige Schule online in Ihrem BewO-Account angezeigt wird. Danach können Sie die Benachrichtigung über Ihren endgültigen Schulplatz in BewO herunterladen. Diese Benachrichtigung sowie Informationen zum Aufnahmetag stehen auf der Überblicksseite in BewO zum Download bereit.
Bitte drucken Sie die Benachrichtigung über Ihren endgültigen Schulplatz im Falle einer Zusage aus und bringen Sie diese sowie ggf. alle noch nicht vorgelegten Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, beglaubigte Zeugnisse etc.) zum Aufnahmetag mit.
Die Schule infomiert Sie auf in dem Zusageschreiben, wie die Schulplatzannahme erfolgt.
Falls für die Annahme des Schulplatzes das persönliche Erscheinen am Aufnahmetag erforderlich ist: Bei einer Verhinderung aus
wichtigem Grund kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter an die Schule kommen, um den Schulplatz anzunehmen. Diese/r muss entweder die
Benachrichtigung zum Schulplatz oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass der Schulplatz an andere
Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird.
Falls die Annahme des Schulplatzes über das Wahlfachmodul online erfolgt, loggen Sie sich dazu in BewO ein. Auf der
Übersichtsseite wird der Button „Wahlfach“ angezeigt. Nehmen Sie dort den Schulplatz an und wählen Sie die
Wahlfächer. Zusätzlich sind die Statistikdaten für den Schulbesuch anzugeben. Kontrollieren Sie ihre Daten und Speichern Sie
ihre Eingaben. Die schriftliche Schulplatzannahme ist innerhalb von 3 Wochen (spätestens am 31. August) zusammen mit den
erforderlichen Unterlagen nachzureichen.
Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten haben, werden Sie als Nachrücker geführt. Sobald durch Absage einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers noch ein Schulplatz für Sie frei wird, teilt Ihnen dies die entsprechende Schule in der Regel telefonisch mit. Die Aufnahme der Nachrücker erfolgt nach dem zentralen Aufnahmetag.
Bis nach Schuljahresbeginn werden von den Schulen noch einzelne Schulplätze vergeben, die durch Absage frei geworden sind.
Die Ergebnisse des ersten Verteilungslaufs sind nur vorläufig, da für die Vergabe der Schulplätze die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich sind. Die endgültige Vergabe der Schulplätze findet daher nach dem zweiten Verteilungslauf Ende Juli auf Basis der dann vorliegenden Endnoten statt.
Eine Prioritätenänderung ist auch nach der vorläufigen Vergabe der Schulplätze noch möglich (s. hierzu Prioritätenänderung)
Nach dem 1. Verteilungslauf wird von BewO an alle Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulplatz eine E-Mail versendet, die Informationen zu Standorten und Bildungsgängen mit freien Schulplätzen enthält.
Um Ihre Chancen auf einen Schulplatz zu erhöhen, können Sie noch weitere Bewerbungsziele hinzufügen (s. hierzu auch Prioritätenänderung)
Für weitere Bewerbungsziele nach dem 1. März werden Sie als Wartelistenbewerber/in geführt. Diese werden nachrangig zu fristgemäßen Bewerbungen behandelt. Ob Sie als Wartelistenbewerber/in eine Chance auf einen Schulplatz haben, hängt vom jeweiligen Bewerbungsziel ab.
Nach dem ersten Verteilungslauf ist die Schule für Sie zuständig, von der Sie die Benachrichtigung über einen vorläufigen Schulplatz erhalten haben. Sollten Sie keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, ist dies die Schule Ihrer ersten Priorität. Die für Sie zuständige Schule wird Ihnen auch auf der Informationsseite in BewO angezeigt (Login erforderlich).
Prioritätenänderung können online vorgenommen werden (s. hierzu Prioänderungen). Sollten Änderungen in der Bewerbung vorgenommen werden, ist bei unter 18-jährigen die Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sofern Sie Ihren Schulplatz definitiv nicht annehmen wollen oder nicht mehr auf der Nachrücker- bzw. Warteliste geführt werden wollen (also kein Interesse mehr an einer Schulplatzzuweisung haben), teilen Sie dies bitte der zuständigen Schule mit. Bei unter 18-jährigen Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese Absage gilt dann für alle gewählten Bewerbungsziele in BewO.
Je früher Sie der Schule Ihre Absage mitteilen, desto frühzeitiger kann eine andere Bewerberin oder ein anderer Bewerber für Sie nachrücken. Aber Achtung: eine einmal erfolgte Absage ist endgültig – Sie erhalten dann für das entsprechende Schuljahr über BewO keinen Platz mehr.
Die Schule infomiert Sie auf in dem Zusageschreiben, wie die Schulplatzannahme erfolgt.
- Falls für die Annahme des Schulplatzes das persönliche Erscheinen am Aufnahmetag erforderlich ist: Bei einer Verhinderung aus
wichtigem Grund kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter an die Schule kommen, um den Schulplatz anzunehmen. Diese/r muss entweder die
Benachrichtigung zum Schulplatz oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dadurch wird verhindert, dass der Schulplatz an andere
Bewerberinnen und Bewerber vergeben wird.
- Falls die Annahme des Schulplatzes über das Wahlfachmodul online erfolgt, loggen Sie sich dazu in BewO ein. Auf der Übersichtsseite wird der Button „Wahlfach“ angezeigt. Nehmen Sie dort den Schulplatz an und wählen Sie die Wahlfächer. Zusätzlich sind die Statistikdaten für den Schulbesuch anzugeben. Kontrollieren Sie ihre Daten und Speichern Sie ihre Eingaben. Die schriftliche Schulplatzannahme ist innerhalb von 3 Wochen (spätestens am 31. August) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen nachzureichen.
Sollten Sie nach dem 2. Verteillauf die Information erhalten, dass Ihnen kein Schulplatz zugewiesen werden kann, werden Sie als Nachrücker/in geführt. Sobald durch Absage einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers noch ein Schulplatz für Sie frei wird, teilt Ihnen dies die entsprechende Schule umgehend, in der Regel telefonisch, mit. Die Aufnahme der Nachrücker erfolgt nach dem zentralen Aufnahmetag.
Bis nach Schuljahresbeginn werden von den Schulen noch einzelne Schulplätze vergeben, die durch Absagen freigeworden sind.