Grundsätzliche Fragen zu BewO
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BewO steht für Bewerberverfahren Online, das neue Bewerbungsverfahren für Schulplätze an öffentlichen beruflichen Vollzeitschulen in Baden-Württemberg.
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Mit BewO können Sie sich ab ab Ende Januar für Schulplätze im kommenden Schuljahr bewerben.
- BewO erleichtert die gezielte Suche und Auswahl von Schulen und Bildungsgängen (Suche nach Name, Ort, Bildungsgang oder Profil möglich)
- Die Bewerbung erfolgt für alle gewünschten Schulen und Bildungsgänge über einen einzigen Aufnahmeantrag, der online ausgefüllt wird.
- Die gewählten Bewerbungsziele werden nach Prioritäten geordnet. Wer an der Schule bzw. in dem Bildungsgang seiner höchsten Priorität keinen Schulplatz bekommt, wird automatisch bei der Verteilung der Schulplätze in den Bildungsgängen bzw. an den Schulen niedrigerer Priorität in der gewünschten Reihenfolge mit berücksichtigt.
- Mehr Bewerberinnen und Bewerber erhalten im März eine vorläufige Zusage, da Plätze nicht durch Mehrfachbewerbungen blockiert werden.
- Für alle 3-jährigen Beruflichen Gymnasien (BG) und die meisten Berufskollegs an öffentlichen beruflichen Schulen.
- Ausgenommen sind das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH), die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnen- und Erzieherausbildung), die Dualen Berufskollegs gewerblicher und kaufmännischer Richtung, das dreijährige Berufskolleg für Informatik und das Berufskolleg für Sport und Vereinsmanagement.
Wenn Sie sich für einen Schulplatz für Bildungsgänge bewerben möchten, die nicht an BewO teilnehmen, müssen Sie dies wie bisher in Papierform tun. In der Regel muss dann für jedes Bewerbungsziel eine schriftliche Bewerbung an der Schule abgegeben werden.
Sofern sowohl eine Bewerbung über BewO als auch an Schulen außerhalb von BewO erfolgt, ist dies bei der Bewerbung mit anzugeben. Hierzu müssen alle Bewerbungsziele in das Feld „Bewerbungsziele außerhalb BewO“ eingetragen werden.
- Sofern Sie derzeit ein 6-jähriges Berufliches Gymnasium in Klasse 10 besuchen und an Ihrer bisherigen Schule die bereits eingeschlagene Richtung auch in der Oberstufe weiter besuchen möchten, ist keine Bewerbung über BewO erforderlich. Sie müssen lediglich der Schule bis zum 15. Februar das Profil nennen, das Sie ab Klasse 11 besuchen wollen.
- Wenn Sie ein dreijähriges Berufliches Gymnasium an einem anderen Standort, ein Berufliches Gymnasium einer anderen Richtung oder ein Berufskolleg besuchen möchten, ist eine Bewerbung über BewO erforderlich.
Nein, Privatschulen nehmen nicht an BewO teil. Bitte wenden Sie sich hierzu an die jeweilige Privatschule.