Notenabgabe
Für die Bewerbung müssen die Endnoten für den Bewerbungsprozess erfasst sein.
Wenn Sie Ihr Jahreszeugnis bzw. Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt haben, müssen Sie einen Notenauszug des Zeugnisses oder eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses bis spätestens Montag, 21.07.2025 an Ihrer zuständige Schule vorlegen (zuständige Schule = Schule, an der Sie eine vorläufige Zusage erhalten haben oder sofern Sie keine Zusage erhalten haben, ist dies die Prio1-Schule).
Ohne rechtzeitige Vorlage der Noten kann Ihnen im Verteilungslauf kein Schulplatz zugewiesen werden.
Hinweis für Bewerber/innen von einem allgemein bildenden Gymnasium: Da Ihr Zeugnis erst am letzten Schultag ausgegeben wird, müssen Sie einen schriftlichen Notenauszug (Vorlage) vorlegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre(n) Klassenlehrer/in. Die Schulleitungen der Gymnasien wurden über dieses Verfahren informiert.
Die Abgabe der Zeugnisse kann dieses Jahr in BewO auch digital erfolgen.