Eine schriftliche vorläufige Zusage bedeutet, dass diese Zusage vorläufig ist, weil für die
endgültige Platzvergabe die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich sind.
Eine vorläufige Absage erhalten Sie, wenn Sie zwar die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aber zu diesem
Zeitpunkt (noch) keinen Schulplatz bekommen. In diesem Fall werden Sie auf der Nachrückerliste geführt.
Die Schule, von der Sie bis zum 25. März 2026 eine schriftliche Benachrichtigung (zum Download) erhalten, ist im weiteren Verfahren
für Sie zuständig (= zuständige Schule).
Die Schulplätze an den BewO-Schulen werden aufgrund der Aufnahmevoraussetzungen der Bildungsgänge vergeben. Bei der Vergabe
eines freien Schulplatzes werden die Prioritäten der gewünschten Bewerbungsziele der Bewerberinnen und Bewerber
berücksichtigt.
Sollten an einem Bildungsgang mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen, wird das in der jeweiligen Verordnung beschriebene
Auswahlverfahren in BewO angewendet. Eine Beschreibung der Vorgehensweise zur Schulplatzvergabe in BewO finden Sie in den FAQs.