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Vorgehensweise in BewO

Von der Bewerbung bis zur vorläufigen Schulplatzvergabe im März

Vielen Dank, dass Sie sich für einen Schulplatz an einem Beruflichen Gymnasium, an einem Berufskolleg oder an einer 2-jährigen Berufsfachschule bewerben möchten. Im Folgenden finden Sie hierzu eine kurze Beschreibung der in BewO notwendigen Schritte.

Im Downloadbereich finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung. 

Nächste Schritte bis Ende März:

Aufnahmeantrag ausfüllen und bis zum 1. März 2025 abgeben

  1. Bitte registrieren Sie sich ab dem 28. Januar 2025 online auf BewO.
  2. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in BewO an und geben Sie alle erforderlichen Daten ein. 
    Wichtig: Bei der Dateneingabe geben Sie bitte alle Ihre Bewerbungsziele ein, d.h. den Bildungsgang und die gewünschte Schule. Diese Bewerbungsziele ordnen Sie nach Priorität, d.h. der Bildungsgang, den Sie am liebsten besuchen wollen, kommt an die erste Stelle.
  3. Prüfen Sie Ihre eingegebenen Daten.
  4. Drucken Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag aus und unterschreiben Sie ihn. Falls Sie noch nicht volljährig sind, müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
  5. Geben Sie den Aufnahmeantrag zusammen mit den angegebenen Unterlagen bis spätestens 1. März 2025 an der Schule Ihrer ersten Priorität ab. 
    Wenn Sie unterschiedliche Bewerbungsziele ausgewählt haben, müssen Sie Ihre Unterlagen eventuell noch an anderen Schulen vorlegen. Diese Schulen sind im Aufnahmeantrag mit einem X gekennzeichnet (auch hier gilt als Abgabefrist 1. März 2025).


Benachrichtigung über die vorläufige Schulplatzvergabe bis zum 25. März

Eine schriftliche vorläufige Zusage bedeutet, dass diese Zusage vorläufig ist, weil für die endgültige Platzvergabe die Noten im Abschluss- bzw. Jahreszeugnis maßgeblich sind.
Eine vorläufige Absage erhalten Sie, wenn Sie zwar die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, aber zu diesem Zeitpunkt (noch) keinen Schulplatz bekommen. In diesem Fall werden Sie auf der Nachrückerliste geführt.

Die Schule, von der Sie bis zum 25. März 2025 eine schriftliche Benachrichtigung (zum Download) erhalten, ist im weiteren Verfahren für Sie zuständig (= zuständige Schule).

Die Schulplätze an den BewO-Schulen werden aufgrund der Aufnahmevoraussetzungen der Bildungsgänge vergeben. Bei der Vergabe eines freien Schulplatzes werden die Prioritäten der gewünschten Bewerbungsziele der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt.
Sollten an einem Bildungsgang mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen, wird das in der jeweiligen Verordnung beschriebene Auswahlverfahren in BewO angewendet. Eine Beschreibung der Vorgehensweise zur Schulplatzvergabe in BewO finden Sie in den FAQs.

Änderung der Bewerbungsziele

Wenn Sie die Prioritäten Ihrer Bewerbungsziele ändern oder neue Bewerbungsziele hinzufügen wollen, ist dies online problemlos möglich, sofern der Bewerbungsantrag noch nicht abschließend ausgedruckt wurde.

Nach dem Ausdruck des Bewerbungsantrags ist eine Prioritätenänderung möglich, wenn Sie den online gestellten sowie unterschriebenen Änderungsantrag ihrer zuständigen Schule bis zur Notenabgabefrist im Juli vorlegen. Neben dem Ändern der Prioritäten-Reihenfolge oder dem Löschen eines Bewerbungsziels kann auch ein weiteres Bewerbungsziel hinzugefügt werden (Neues Bewerbungsziel: Bewerbung nur bis Anmeldetermin im März fristgerecht, danach nachrangig auf Warteliste).

Um ihre Bewerbungsziele zu ändern, loggen Sie sich in BewO ein und klicken auf den Button "Bewerbungsziele". Dort können Sie

  • die tagesaktuellen Bewerbungsziele einsehen
  • einen Änderungsantrag stellen: Button "Bewerbungsziele ändern" drücken.
  • einen Änderungsantrag einsehen, drucken und den Status nachverfolgen: Button "Änderungsanträge anzeigen"

Abmeldung aus BewO

Wenn Sie nach der Mitteilung über Ihren vorläufigen Schulplatz nicht mehr am Bewerberverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten dies Ihrer zuständigen Schule unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wenn Sie nur ein einzelnes Bewerbungsziel nicht mehr wünschen, stellen Sie bitte online einen Änderungsantrag und legen diesen unterschrieben Änderungsantrag der zuständigen Schule vor.

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