Navigation überspringen

12.06.2024

Noten für die Schulplatzvergabe erforderlich

Eine beglaubigte Kopie des Jahreszeugnises / Abschlusszeugnises bzw. ein Notenauszug  ist bis zum 15.07.2024 der zuständigen Schule vorzulegen.
Die Abgabe erfolgt im Schuljahr 2023/24 ausschließlich in Papierform.

Das Formular für den Notenauszug erhalten Sie im Downloadbereich.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.